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Absinthe (Charlotte la Clandestine) / 2006



Absinthe
Land:  Schweiz
Region:  Jura
Jahrgang:  2006
Vol%:  53.0
Produzent:  Charlotte La Clandestine
 
de l'Ombre à la Lumière - Die Rückkehr der noblen Bitterkeit

Nach fast 100 Jahren des Verbots kehrt die Grüne Fee zurück in ihre Geburtsstätte, dem Val-de-Travers im schweizerischen Jura. In dem kleinen Tal befand sich zur Blütezeit des Absinthe die Pernod Destillerie. Und auch zu Zeiten des Verbots brannten die Bewohner in kleinen Mengen ihren "Clandestine", der Name für den schwarzgebrannten Absinthe aus der Schweiz. Typisch für das Jura ist der Absinthe La Bleue. Ein klares Destillat mit 53% Alkohol und einem komplexen Geschmacksbild. Hat man das Glück einen echten La Bleue zu probieren, so verliebt man sich vom ersten Schluck an in seinen "honiglichen" Geschmack und den einzigartigen blumigen Geruch. Der Absinthe Charlotte la Clandestine wird mit einheimischen Pflanzen aus dem Val-de-Travers hausgemacht hergestellt. Jede Destillation wird mit Sorgfalt nach einem uralten Rezept von Madame Charlotte (einer bekannten Schwarzbrennerin) zubereitet. Die Destillation erfolgt wie zu Zeiten des Schwarzbrennens (la Clandestine) in einem direktbefeuerten kleinen Kupferbrennhafen (60 Liter Inhalt), was eine permanente Kontrolle des Brennvorgangs bedingt. Bei jeder Destillation werden nur ca. 27 Liter Absinth mit 53% Vol. Alkohol hergestellt.

Die Geschichte

Absinthe, eine aus Wermut (Artemisia absinthium) hergestellte Spirituose, wurde ursprünglich medizinisch verwendet. Da Wermut einen sehr bitteren Geschmack hat, werden bei der Herstellung von Absinthe andere Kräuter, wie z.B. Anis, Fenchel, Ysop, Melisse und Minze zugegeben. Im Jahre 1769 erschien im schweizer Kanton Neuenburg/ Neuchâtel eine Zeitungsannonce, die für das Elixier "Bon Extrait d'Absinthe" warb. Dahinter verbarg sich eine Kreation der beiden Schwestern Henriod, ansässig im Val-de-Travers, die aus Alkohol, Wermut, Anis und weiteren Kräutern ein belebendes Allheilmittel gebraut hatten. Dr. Ordinaire, ein französischer Revolutionsflüchtling, übernahm die Rezeptur und verbreitete das Mittel. Schon früh hatte man bemerkt, dass es das Gemüt auf eine ganz besondere Weise stimulierte, auf eine Weise, wie andere Alkoholika oder vergleichbare medizinische Substanzen es nicht zu tun pflegten. So wurde es bald als "La Fée Verte" bekannt, als "die Grüne Fee"; die Erfolgsgeschichte des Absinthe hatte begonnen. Aufgrund der regen Tätigkeit des Dr. Ordinaire wurde Absinthe so eng mit ihm in Verbindung gebracht, dass auch heute noch die Legende kursiert, er selbst habe ihn erfunden. Mit der massenhaften Verbreitung gingen unterschiedlich motivierte Bestrebungen einher, Absinthe zu verbieten. Ärzte und Wissenschaftler versuchten nachzuweisen, dass Absinthe für alle erdenklichen Übel der Zeit verantwortlich war, von Epilepsie und Impotenz über Tuberkulose und Syphilis bis hin zu Kriminalität, Suizid und Wahnsinn. Ein Absinthegegner verkündete: "Wenn Absinthe nicht verboten wird, wird unser Land bald eine riesige Gummizelle sein, in der die Hälfte der Einwohner damit beschäftigt ist, die andere Hälfte in Zwangsjacken zu stecken." Am 7. Oktober 1910 gewannen die "Blaukreuzer" (so nannte man die Absinthegegner) Ihren Feldzug und Absinthe wurde in der Schweiz verboten. Unmittelbar nach Ausbruch des 1. Weltkrieges erliess die Regierung Frankreichs auf Drängen der Militärführung und der "Blaukreuzer" ein landesweites Verkaufsverbot für Absinthe. Wenige Monate später folgte das Parlament diesem Beschluss und verabschiedete ein Gesetz, welches die Herstellung und den Verkauf von Absinthe untersagte. Dieses Gesetz trat im März 1915 in Frankreich in Kraft. In dieser Zeit wurde Absinthe auch in den meisten anderen europäischen Staaten, in Deutschland 1923, sowie in den USA verboten. Zwar wurden ohnehin weltweit prohibitionistische Gesetze erlassen, doch blieb Absinthe die einzige Spirituose, die jemals ein spezielles Verbot traf, das auch nach dem Ende der Prohibition nicht wieder aufgehoben wurde.
Absinthe
70.0 cl
55.00 CHF
 Stk.     

Preisänderungen vorbehalten. Angebot solange Vorrat.



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